Was ist bei Eintritt eines Todesfalls zu beachten?
Tritt der Tod in der Wohnung ein, ist der Hausarzt beziehungsweise der ärztliche Notdienst zu benachrichtigen. Dieser führt die Leichenschau durch und stellt die Todesbescheinigung aus. Dafür wird der Personalausweis des Verstorbenen benötigt. Erst danach setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um die Überführung des Verstorbenen zu veranlassen und einen Termin für das Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Ist der Tod in einem Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim
eingetreten, nehmen Sie bitte zuerst Kontakt mit uns auf. Wir
kümmern uns um alle weiteren notwendigen Maßnahmen. Sollte die
Überführung des Verstorbenen, aus welchen Gründen auch immer
(polizeiliche Anordnung bei einem nicht natürlichen Tod oder
Überführungsvertrag einer medizinischen Einrichtung, Pflege- oder
Seniorenheim), durch ein anderes Bestattungsunternehmen erfolgt
sein, so haben Sie trotzdem die freie Wahl des Bestatters Ihres
Vertrauens für die Beisetzung.
Sie dürfen in diesen Ausnahmefällen auf unsere langjährige
Erfahrung vertrauen.
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Bestatter Senftenberg
Krankenhausstraße 7
01968 Senftenberg
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